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Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Weiterbildung im Lkw- und Busbereich

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) schreibt eine regelmäßige Weiterbildung innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums vor, um weiter einsatzfähig zu sein.

Die Weiterbildung betrifft Fahrer mit der Führerscheinklasse

C1, C1E, C, CE, die im gewerblichen Güterverkehr oder Werksverkehr fahren

sowie Fahrer der Klasse D1, D1E, D und DE.

 

Dies sind Fahrzeuge mit einer zgM von über 3,5 t. Auch Fahrer mit der alten Führerscheinklasse -3- müssen an einer Weiterbildung teilnehmen, wenn sie Fahrzeuge über 3,5 t zgM bis 7,5 t zgM gewerblich fahren wollen.

Die Weiterbildung wird durch 35 Stunden Unterricht (je 60 Minuten) erworben. Sie gliedert sich in 5 Module.

Die erste Weiterbildung ist abhängig vom End-Datum des Führerscheins.

 

Die Teilnahme an einem Modul wird durch eine Bescheinigung bestätigt. Alle Bescheinigungen, die bereits jetzt erworben werden,  können natürlich  zum erforderlichen Zeitpunkt zur Eintragung der Nummer „95“ vorgelegt werden und verlieren nicht Ihre Gültigkeit.

Die Schulungen werden praxisorientiert - und vor allem – in Ihrer Nähe durchgeführt.

Termine können individuell mit Ihnen abgestimmt werden.

 

Modul 1:

Eco-Training                                                            

Modul 2:

Arbeits- und Sozialrecht

Modul 3:

Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit                    

Modul 4:

Fahrerarbeitsplatz

Modul 5:

Ladungssicherung    

 

 

 

 

 

 

 

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