Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Weiterbildung im Lkw- und Busbereich
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) schreibt eine regelmäßige Weiterbildung innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums vor, um weiter einsatzfähig zu sein.
Die Weiterbildung betrifft Fahrer mit der Führerscheinklasse
C1, C1E, C, CE, die im gewerblichen Güterverkehr oder Werksverkehr fahren
sowie Fahrer der Klasse D1, D1E, D und DE.
Dies sind Fahrzeuge mit einer zgM von über 3,5 t. Auch Fahrer mit der alten Führerscheinklasse -3- müssen an einer Weiterbildung teilnehmen, wenn sie Fahrzeuge über 3,5 t zgM bis 7,5 t zgM gewerblich fahren wollen.
Die Weiterbildung wird durch 35 Stunden Unterricht (je 60 Minuten) erworben. Sie gliedert sich in 5 Module.
Die erste Weiterbildung ist abhängig vom End-Datum des Führerscheins.
Die Teilnahme an einem Modul wird durch eine Bescheinigung bestätigt. Alle Bescheinigungen, die bereits jetzt erworben werden, können natürlich zum erforderlichen Zeitpunkt zur Eintragung der Nummer „95“ vorgelegt werden und verlieren nicht Ihre Gültigkeit.
Die Schulungen werden praxisorientiert - und vor allem – in Ihrer Nähe durchgeführt.
Termine können individuell mit Ihnen abgestimmt werden.
Modul 1:
Eco-Training
Modul 2:
Arbeits- und Sozialrecht
Modul 3:
Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4:
Fahrerarbeitsplatz
Modul 5:
Ladungssicherung