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Pressemitteilung

Sicherheitsreport FlixBus 2016/1 – Lenk- und Ruhezeiten Fernbusse

Niedererlbach/München/Berlin, 29.11.2016 – Die renommierte BKFSchule überprüft die Kontrollmechanismen zur Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten bei Deutschlands größtem Fernbusanbieter. FlixBus arbeitet beim Linienbetrieb im Raum Deutschland, Österreich und der Schweiz derzeit mit rund 125 mittelständischen Busbetrieben zusammen. Insgesamt sind bei den FlixBus-Partnern dabei über 2.000 Fahrer im deutschsprachigen Raum für den Fernbuslinienverkehr unterwegs. Die BKFSchule ist eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Berufskraftfahrer. Im Sicherheitsreport von Geschäftsführer Thomas Döhler fasst die BKFSchule nun erstmals die Ergebnisse der Auswertung für das erste Halbjahr 2016 zusammen. Insgesamt wurden in einer Zufallsstichprobe die Lenk- und Ruhezeiten von 27 FlixBus-Partnern, 224 Fahrern und 76 Fahrzeugen überprüft. Bewertet wurden die Daten bereits gemäß der neuen EU-Verordnung (EU) 2016/403für Berufskraftfahrer.[1]

 

Gesamturteil „erfreulich positiv“, aber in Einzelfällen mangelhafte Bedienung des Kontrollgerätes

 

Geschäftsführer Thomas Döhler: „Nach Überprüfung aller Datensätze fällt das Gesamturteil zu den FlixBus-Partnern im ersten Halbjahr 2016 erfreulich positiv aus. Die Auswertung der Zufallsstichprobe zeigt, dass die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten in aller Regel erfolgt. Lediglich geringe Verstöße konnten unter den 224 Fahrern festgestellt werden.[2] Die Bedienung des Kontrollgerätes und der korrekt durchgeführte manuelle Nachtrag durch den Fahrer waren in einigen Fällen mangelhaft. Wenn die Busunternehmen mögliche Geldbußen aufgrund einfacher Bedienungsfehler vermeiden wollen, müssen sie ihre Fahrer noch besser und direkt am Tachograph schulen.“

Dabei gehe es vor allem um eigentlich unkritische Angaben wie etwa die Eingabe des Abfahrtsortes. Thomas Döhler: „Hier tun sich gerade die an digitalen Geräten ungeübten Fahrer schwer, alle Eingabeschritte genau einzuhalten.“

 

BKFSchule-Ergebnisse decken sich mit internen Auswertungen von FlixBus

 

FlixBus selbst überprüft in regelmäßigen Vollkontrollen die digitalen Daten aller Fahrer und Busse der rund 125 Partnerunternehmen. Laut FlixBus decken sich die BKFSchule-Ergebnisse mit den internen Auswertungen. Stefan Tontsch (Verkehrsleiter FlixBus): „Die deutsche Gesetzgebung zu Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Personenverkehr ist klar definiert, aber extrem komplex. Die Ergebnisse von Kontrollen können daher nur von entsprechend ausgebildeten Sicherheits-Experten korrekt bewertet werden.“ Bei FlixBus prüfe mittlerweile ein Team aus solchen Fachleuten die digitalen Daten aller Fahrer und Busse in Vollkontrollen mit einer spezialisierten Software, die auch die Polizei verwendet. Zusätzlich zur BKFSchule-Stichprobe werden hier die Fahrerkarten von allen FlixBus-Partnern und deren Fahrern im

 

 

Raum Deutschland, Österreich und der Schweiz ausgewertet. Stefan Tontsch: „Turnusmäßig und mindestens alle zwölf Monate werden so die digitalen Daten zu jedem für FlixBus eingesetzten Fahrer

 

und Fahrzeug zusätzlich zu den durch die FlixBus-Partner durchgeführten eigenen Kontrollen ausgewertet. Sobald wir dabei Handlungsbedarf erkennen, erhöhen wir umgehend die Frequenz der regelmäßigen Untersuchung. Die Ergebnisse der BKFSchule-Stichprobe decken sich mit unseren internen Erkenntnissen aus den Daten zur Lenk- und Ruhezeit des ersten Halbjahrs 2016. 95% der Daten der FlixBus-internen Auswertung ergaben keine oder nur geringe Verstöße.“

Schwerwiegende Verstöße[3] konnten laut FlixBus in allein zwei Fällen aufgrund falscher Bedienung des Kontrollgeräts sowie in einem Fall bei Nichteinhaltung der wöchentlichen Ruhezeit festgestellt werden. Stefan Tontsch: „Hier wurden die Ursachen gemeinsam mit den betreffenden Buspartnern und deren Fahrern geklärt. Entsprechende Maßnahmen und Konsequenzen seitens FlixBus wurden hier bereits durchgeführt.“

 

DEKRA: Allgemeine Rahmenbedingungen für Fahrer „so gut wie nie“

 

Der Fahrer als Qualitätsmerkmal sowie die intensive Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten gewinnen bei dem gewerbsmäßigen Personenverkehr in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Sicherheitsexperte Thomas Döhler: „Die Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer haben sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Es ist insbesondere der akute Fahrermangel, der die Rahmenbedingungen in dem Berufsbild extrem verbessert hat. Nicht erst seit dem boomenden Fernbusmarkt, auch aufgrund strengerer EU-Richtlinien werden ausgebildete Busfahrer in Deutschland händeringend gesucht.“

Laut des DEKRA-Arbeitsmarkt-Reports 2016 ist die Verhandlungsposition für Fahrer in Anbetracht der Personalknappheit „so gut wie nie“. Zwar bleibe die Nachwuchsförderung eine große Herausforderung in der Branche, gebe aber den Arbeitnehmern eine entsprechend gute Verhandlungsposition was Arbeitszeiten und Gehaltsvorstellungen betrifft.

 

 

Über die BKFSchule

Die BKFSchule ist eine gemäß BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) von der Regierung Oberbayern, Bezirksregierung Köln und Regierungspräsidium Gießen und Rhein-Necker-Kreis anerkannte Ausbildungsstätte für Berufskraftfahrer. BKFSchule-Geschäftsführer Thomas Döhler ist freier Sachverständiger sowie Autor des Praxishandbuchs „Arbeits- und Sozialrecht“ für die Grund- und Weiterbildung der Berufskraftfahrer. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als Polizist bei der Kontrolle des Schwerverkehrs im Bereich LKW und Bus sowie als Ausbilder von Berufskraftfahrern wird er als deutschland- und europaweit anerkannter Experte unter anderem für Schulungen und Trainings bei staatlichen Kontrollbehörden und im Bereich der Trainerweiterbildung eingesetzt.

 

Über FlixBus

FlixBus ist der größte Fernbusanbieter in Deutschland und Europa. Gemeinsam mit klassischen Busbetrieben aus der Region und deren Fahrern betreibt FlixBus mittlerweile täglich 1.000 Fahrzeuge im täglichen Fernlinienverkehr und befördert so rund 30 Millionen Fahrgäste pro Jahr.



[1] Verordnung der Europäischen Kommission (EU) 2016/403 i.V.m Verordnung (EG) Nr. 1071/2009

rechtskräftig ab dem 01.01.2017

[2] „Geringe Verstöße“ gemäß (EU) 2016/403 z.B Überschreitung der ununterbrochenen Lenkzeit vor der Fahrtunterbrechung um weniger als 30 Minuten

[3] „Schwerwiegende Verstöße“ gemäß (EU) 2016/403 z.B. wöchentliche Ruhezeit betrug zwischen 36 und 42 Stunden statt 45 Stunden.

 

 

 

Danke an PEMA für den Besuch bei meiner SchulungDanke an PEMA für den Besuch bei meiner Schulung

 

 

Rennie-Döhler
Rennie-Döhler

 

 GdP in BerlinGdP in Berlin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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