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Jeder Unternehmer ist gem. Artikel 10 Abs. II VO(EG) 561/2006 verpflichtet,

seinen Fahrer ordnungsgemäß anzuweisen, dass er alle betreffenden Vorschriften einhalten kann.

 

 

 

In der Paxis ist dies aufgrund der Vielzahl der zu beachtenden Vorschriften jedoch kaum möglich.

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Hauptgeschäft und geben Sie die Schulung Ihrer Kraftfahrer in professionelle Hände.

 

 

Gerne stelle ich Ihnen aus den einzelnen Themenbereichen ein auf Ihre Bedürfnisse erstelltes Angebot zusammen.

Ich führe praxisorientierte Schulungen auch bei Ihnen vor Ort durch.

 

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